Auf der Reeperbahn müssen die meisten Lokale auch weiter geschlossen bleiben. Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Hamburg
Die zweitgrößte deutsche Stadt Hamburg leidet unter Corona: die berühmt-berüchtigte Reeperbahn in St. Pauli ist größtenteils dicht. Bars mit Unterhaltungsangebot und Bordelle dürfen in der Hansestadt noch nicht öffnen.
Generell gilt überall ein Abstandsgebot zu anderen Menschen von mindestens 1,5 Metern sowie eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase mit Masken, Tüchern oder Schals beim Einkaufen und in den öffentlichen Nah- und Fernverkehrsmitteln.
Wir haben für Sie die wichtigsten Corona-Regeln in Hamburg zusammengefasst.
Gastronomie und Tourismus
Restaurants, Kneipen, Biergärten, Cafés etc. dürfen öffnen, wenn der Mindestabstand sowie die grundlegenden Hygieneregeln eingehalten werden. In jedem Betrieb müssen Gäste ihre Kontaktdaten zur Kontaktnachverfolgung hinterlassen. Reine Bars dürfen nicht öffnen.
Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen öffnen, solange Mindestabstand und Hygieneregeln eingehalten werden. Auch hier werden die Kontaktdaten erhoben. Buffets, Schlafräume mit mehr als vier Personen und Sauna- und Wellnessangebote sind nicht erlaubt.
Kultur und Freizeit
Kinos dürfen wieder öffnen – auch hier müssen Hygienevorschriften eingehalten und Kontaktdaten eingesammelt werden. Konzerte und andere Kultur-Großveranstaltungen sind bis zu einer Teilnehmerzahl von 50 Personen unter freiem Himmel erlaubt – mit vorheriger Genehmigung. Autokino und Autokonzerte sind ebenfalls erlaubt.
Freibäder dürfen ab dem 2. Juni 2020 wieder öffnen. Auch hier gelten Abstandsegeln. Duschen und -umkleiden dürfen nicht gemeinschaftlich genutzt werden. Hallenbäder, Wellness- und Saunabereiche bleiben aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen.
Spielplätze draußen sind bereits von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr wieder geöffnet. Auch Indoor-Spielplätze dürfen wieder öffnen, wenn ein Mindestabstand von 2,5 Metern eingehalten werden kann
Treffen mit anderen Personen
Private Treffen sind in Hamburg weiterhin nur zwischen den Angehörigen zweier Haushalte erlaubt – im Freien und im Haus. Bei allen Treffen dürfen allerdings nicht mehr als 10 Menschen aus diesen Haushalten zusammenkommen. Die Kontaktbeschränkung gilt auch für Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung oder in der Gastronomie.