FKA Twigs verklagt Shia LaBeouf erneut: Eskalation im NDA-Streit!

April 7, 2026

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FKA Twigs erhebt erneut Vorwürfe gegen Shia LaBeouf: Sie beschuldigt ihn, eine NDA unrechtmäßig verwendet zu haben, um ihr Schweigen zu erzwingen – Einblick in die juristischen Auseinandersetzungen.

Shia LaBeouf, der in letzter Zeit eher durch sein problematisches Verhalten als durch seine Schauspielkarriere in den Schlagzeilen stand, sieht sich mit einer weiteren Klage konfrontiert. Dieses Mal kommt die Klage von der Sängerin FKA Twigs, mit der LaBeouf früher eine Beziehung führte und die bereits in der Vergangenheit rechtlich gegen ihn vorgegangen ist. Doch worum geht es in der aktuellen Auseinandersetzung?

Klage wegen NDA

Im vergangenen Jahr hatten sich FKA Twigs und Shia LaBeouf über einen Vorfall aus dem Jahr 2020 geeinigt, bei dem die Sängerin den Schauspieler der sexuellen Nötigung beschuldigte.

Der Rechtsstreit zwischen den beiden flackert jedoch erneut auf. FKA Twigs beabsichtigt, wieder zu klagen. Die vorherige Einigung beinhaltete nach Angaben von „Stereogum“ eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Einige Monate später forderte LaBeoufs Seite die Sängerin zu einem Schiedsverfahren auf, nachdem sie in einem Interview geäußert hatte, sich unsicher zu fühlen. Das Schiedsverfahren wurde abgelehnt, woraufhin FKA Twigs LaBeouf vorwirft, sie mit der NDA zum Schweigen bringen zu wollen, was sie als illegal betrachtet. Deshalb bringt sie den Fall erneut vor Gericht.

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Heutige Klageeinreichung

Die von der Sängerin eingereichte Klage wurde am Donnerstag, den 26. März 2026, beim Obersten Gerichtshof in Los Angeles eingereicht. Ein Anwalt aus ihrem Team äußerte sich wie folgt: FKA Twigs „reicht diese Klage ein, um Gerechtigkeit zu schaffen, auch für andere Frauen, die Opfer von sexueller und häuslicher Gewalt sind und nicht die Mittel haben, sich zu äußern und gegen ihre Peiniger vorzugehen.“ In der Klageschrift wird weiter ausgeführt, dass sie sicherstellen möchte, dass Überlebende sexuellen Missbrauchs nicht eingeschüchtert oder zum Schweigen gebracht werden wie sie selbst.

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In Bezug auf die NDA wird in der Klageschrift spezifiziert, dass diese „gegen den STAND Act verstößt; die angesprochenen Klauseln versuchen unrechtmäßig, Frau Barnett daran zu hindern, Informationen über Handlungen preiszugeben, die mit dem sexuellen Missbrauch, den sexuellen Übergriffen und den Körperverletzungen durch LaBeouf an ihr in Verbindung stehen.“

LaBeoufs Team entgegnete, dass „der Schutz gemäß Abschnitt 1001 des STAND Act sich nur auf Opfer von ‚sexuellen Übergriffen‘ erstreckt – und nicht auf Opfer von ‚sexueller Nötigung‘.“ Die neue Klageschrift von FKA Twigs hält dagegen: „LaBeoufs lächerliche Argumentation sollte jeden Bürger Kaliforniens aufbringen. Sie widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern ist auch rechtlich inkorrekt, da eine sexuelle Nötigung ein Vorläufer für sexuelle Körperverletzung ist.“

„Er weigert sich jedoch weiterhin anzuerkennen, dass die Klauseln der Geheimhaltungsvereinbarung illegal und nicht durchsetzbar sind, was zu diesem rechtlich fundierten und bestehenden Konflikt führt“, heißt es in ihrer Klageschrift, die „Stereogum“ vorliegt. „Mit anderen Worten, LaBeoufs Standpunkt scheint zu sein, dass er – als Sexualstraftäter – das Trauma und Leid von Frau Barnett jederzeit und ohne Einschränkungen thematisieren darf, während es Frau Barnett – als Überlebende – verboten ist, über LaBeouf oder ihre Erfahrungen zu sprechen.“

Paul Hofrath schreibt für MUSIKEXPRESS. Weitere Artikel und das Autorenprofil gibt es hier.

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