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Sternbrücke: Gerichtserfolg für die Abriss-Gegner

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Vor Gericht konnten die Gegner des Abrisses der fast 100 Jahre alten Sternbrücke einen Teilerfolg verbuchen.

Vor Gericht erzielten die Gegner des Abrisses der fast 100 Jahre alten Sternbrücke einen Teilerfolg. Auf Empfehlung des Oberverwaltungsgerichts gab die Deutsche Bahn am Freitag verbindlich bekannt, bis zum 1. Mai keine denkmalgeschützten Bauwerke abzureißen. Die Aktivisten feiern diesen Etappensieg, streben jedoch eine vollständige Neuplanung an und wollen die von der Bahn geplante „Monsterbrücke“ stoppen.

Der Verband Prellbock Altona e.V. und die Initiative Sternbrücke hatten einen Eilantrag gegen den Abriss der Sternbrücke sowie einen Antrag auf Baustopp gestellt. Das Oberverwaltungsgericht nahm diese Anträge an und betonte, dass die Bahn keine geschützten Gebäude zerstören solle, bevor über den 70 Seiten umfassenden Eilantrag entschieden sei. Die Richter planen, sich sechs Wochen Zeit zu nehmen.

Nach der Zusage der Bahn, keine denkmalgeschützten Gebäude vor dem 1. Mai abzureißen, wurde ein Antrag auf vollständigen Baustopp noch vor dem Wochenende zurückgezogen, wie ein Sprecher von Prellbock Altona bestätigte. „Wir sind bereit, weitere Diskussionen mit der Politik zu führen.“

Obwohl die Abrissbagger der Bahn bereits positioniert waren und eines der denkmalgeschützten Häuser, ein ehemaliges Hostel, bereits kein Dach mehr hatte, wurden die historischen Gebäude vorerst gerettet, ebenso wie die Backstein-Katakomben unter der Brücke. Die Bahn plant, die Räume, die jahrzehntelang ein Treffpunkt der Hamburger Musikszene waren, zu füllen.

Die Unterstützer der Brücke sind erfreut über den Etappensieg: „Es ist zwar nur eine vorübergehende Verschiebung, aber es zeigt, dass unser Eilantrag berechtigt ist“, sagte Marlies Thätner, Sprecherin der Initiative Sternbrücke.

Es gibt jedoch einen Wermutstropfen: Die Häuser Max-Brauer-Allee 213 bis 217 und Stresemannstraße 117 fallen nicht unter das Moratorium, da sie nicht denkmalgeschützt sind. Hier kann die Bahn bereits mit den Bauarbeiten für eine neue Sternbrücke beginnen, im Rahmen des sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses, wie ein Bahnsprecher erklärte.

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