Welt teuerster Teppich: Besitzer bleibt ohne Entschädigung

Mai 20, 2026

No recompense in case of world's dearest rug

Eine Verkäuferin, die sich von einem orientalischen Teppich getrennt hatte und dafür nur knapp 20.000 Euro erhielt, muss vorerst keine Entschädigung von dem Auktionshaus in Augsburg erwarten – obwohl derselbe Teppich Jahre später bei Christie’s für rund 7,2 Millionen Euro versteigert wurde. Das zuständige Gericht sah in der Prüfung des Lots keinen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehler des Auktionators.

Gericht: Kein Versäumnis mit strafrechtlicher Relevanz

Die Richter in der mündlichen Verhandlung kamen zu dem Schluss, dass der Auktionator seine beruflichen Pflichten nicht in einer Weise verletzt habe, die eine Schadensersatzforderung rechtfertige. Er habe das Stück als Hausratware eingestuft und es mit einer sehr moderaten Schätzung in den Katalog aufgenommen.

Der Mann erklärte vor Gericht, er sei kein Teppichexperte und habe das Los ohne Abbildung angeboten. Wäre ihm die wahre Bedeutung des Teppichs bewusst gewesen, so habe er ihn nicht zur Versteigerung akzeptiert, gab er zu Protokoll.

Die Verkäuferin will weiterkämpfen

Trotz des Urteils hat die Klägerin nicht aufgegeben: Ihr Anwalt kündigte an, das schriftliche Urteil sorgfältig zu prüfen und voraussichtlich Berufung beim Bayerischen Oberlandesgericht in München einzulegen. Kernpunkt der zu überprüfenden Argumentation ist laut Anwalt, dass der Auktionator seine Kundin hätte darüber informieren müssen, dass ihm die nötige Fachkenntnis zur Bewertung des Teppichs fehlte.

Falls das schriftliche Urteil diesen Aspekt nicht aufgreift, werde man den Rechtsweg weiter beschreiten, sagte ihr Vertreter nach der Verhandlung.

Ein unscheinbares Meisterwerk

Der Teppich stammt aus dem 17. Jahrhundert, stammt aus der Region Kirman in Persien und misst etwa 3,39 × 1,53 Meter. Auf den ersten Blick wirke das Muster aus Blättern und Blumen unspektakulär – für Laien keine Auffälligkeit, für Fachleute jedoch ein bedeutendes Sammlerstück.

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Die Provenienz des Stücks ist gut dokumentiert: Es gehörte einst der französischen Gesellschaftsdame Martine Marie-Pol, von Béhague, bevor es über Familienerbe und mehrere Besitzer in die Hände eines deutschen Händlers gelangte, der es 1987 ersteigerte und später einer Angestellten schenkte. Die Klägerin erhielt den Teppich durch Erbschaft.

  • Verkauf in Augsburg: Zahlung an die Verkäuferin: ca. 19.700 Euro.
  • Katalogansatz: Schätzwert des Auktionshauses: 900 Euro, ohne Fotodokumentation.
  • Spätere Versteigerung: Verkauf bei Christie’s 2011 für rund 7,2 Millionen Euro.
  • Rechtslage: Amtsgericht sah weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit beim Auktionator.
  • Nächste Schritte: Erwartete Berufung vor dem Bayerischen Oberlandesgericht.

Vor Gericht verlangte die Klägerin eine Entschädigung in der Größenordnung von ursprünglich 350.000 Euro; dieser Betrag war vor dem Verfahren bereits auf 100.000 Euro reduziert worden. Der Auktionator wies darauf hin, dass eine Zahlung in dieser Höhe ihn wirtschaftlich ruiniert hätte.

Konsequenzen für Verkäufer und Auktionshäuser

Der Fall ist nicht nur ein Kuriosum für Kunstfreunde, sondern zeigt auch praktische Risiken beim Verkauf wertvoller Gegenstände: Fehlende Fachkenntnis, mangelnde Dokumentation und fehlende Expertisen können zu erheblichen Bewertungsfehlern führen — sowohl für Privatverkäufer als auch für Auktionshäuser.

Für Eigentümer von Antiquitäten lassen sich einige Lehren ableiten:

  • Bei Verdacht auf besonderen Wert frühzeitig eine fachliche Begutachtung einholen.
  • Provenienzunterlagen sammeln und fotografische Dokumentation anfertigen.
  • Auktionshäuser sollten klare Auskunftspflichten gegenüber Verkäufern wahrnehmen oder externe Sachverständige hinzuziehen.

Ob das Urteil am Ende eine Präzedenzwirkung entfaltet, bleibt offen; die zu erwartende Berufung könnte die genaue Auslegung der Informationspflichten von Auktionatoren weiter klären. Für Betroffene ist der Fall ein eindringlicher Hinweis: Wertvolle Objekte brauchen mehr als einen flüchtigen Blick.

Stand der Dinge: Gerichtliche Entscheidung zugunsten des Auktionators, Berufung angekündigt.

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