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Bussgelder bei Verstoß gegen Kontaktverbot auf der Reeperbahn

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Hamburg hat ein neues Bußgeld in seinen Bußgeldkatalog aufgenommen: Bussgelder bei Verstoß gegen Kontaktverbot

Egal ob auf der Reeperbahn als auch sonst wo in Hamburg, wegen gegen das geltende Kontaktverbot wegen der anhaltenderen Corona-Pandemie verstößt, muss jetzt zahlen. Auch wenn sich die meisten Hamburger an die Corona-Regeln halten – „wir stellen aber auch eine nicht unerhebliche Zahl an Verstößen fest“, sagte Innensenator Andy Grote (SPD) auf einer Pressekonferenz am Donnerstag. Daher hat die Stadt nun einen einheitlichen Corona-Bußgeldkatalog erstellt, der ab sofort wirksam ist.

150 Euro: So viel muss jeder zahlen, der sich nicht an den vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 Metern hält. Aber auch wer mit mehr als einer Person in der Öffentlichkeit unterwegs ist, die nicht in derselben Wohnung lebt, auf abgesperrten Spielplätzen spielt oder an öffentlichen Versammlungen teilnimmt, muss mit dieser Strafe rechnen.

Übrigens: Wird man ein zweites Mal erwischt, verdoppelt sich das Bußgeld – fällig sind dann also nicht mehr „nur“ 150, sondern 300 Euro.

Bis zu 1000 Euro: Die Stadt hat mit dem Katalog außerdem festgelegt, dass für „die Durchführung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen, Versammlungen oder Feierlichkeiten“ ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro fällig wird. Heißt konkret: Corona-Partys bleiben strikt verboten – und werden nun bei Nichteinhaltung auch hart bestraft. Das Gleiche gilt für Betriebe, die „trotz Pflicht und Möglichkeit“ nicht den geforderten Mindestabstand zwischen ihren Mitarbeitern einhalten und auch kategorisch durchsetzen.

Bis zu 2500 Euro: Sollten Geschäfte des Einzelhandels, darunter Klamottenläden oder Friseure, trotz dringlichen Verbots ihre Türen für Kunden öffnen, müssen Betreiber bis zu 2500 Euro berappen.

Bis zu 4000 Euro: Härter als beim Einzelhandel fällt die Strafe für Restaurants aus, wenn sie weiterhin geöffnet haben sollten oder es zwischenzeitlich tun und erwischt werden. Bis zu 4000 Euro müssen auch all diejenigen zahlen, die Spielplätze für die Allgemeinheit errichten und zur Verfügung stellen und Busreisen zu touristischen Zwecken anbieten.

Bis zu 5000 Euro: Am härtesten trifft es allerdings Betreiber von „Vergnügungsstätten“: Sollte die Polizei ein geöffnetes Kino, Museum, Theater, Spielhalle, Fitnessstudio oder Bordell entdecken, werden beim Erstverstoß nicht nur 5000 Euro fällig – wer öfter erwischt wird, dem kann sogar eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro auferlegt werden!

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