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Marokkanischer Vergewaltiger sollte schon längst abgeschoben sein

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Nach dem Vorfall der Vergewaltigung einer jungen Frau auf der Großen Freiheit vom vergangenen Wochenende kommt nun eine Panne der Behörden ans Licht.

Der festgenommene Vergewaltiger lebte illegal in Deutschland und sollte schon längst abgeschoben worden sein. Der Mann hätte Deutschland eigentlich längst verlassen haben sollen, sagte eine Sprecherin des niedersächsischen Landkreises Holzminden am vergangenen Donnerstag.

Das 24-jährige Opfer befand sich zur Tatzeit mit Bekannten in einem Club in der Großen Freiheit, als sie von dem späteren Tatverdächtigen zunächst angetanzt wurde. Die 24-Jährige wies den Mann allerdings zurück. Später suchte sie die Toilette auf und wurde dabei von dem Tatverdächtigen verfolgt. Dort zog er die 24-Jährige in eine Toilettenkabine, verschloss die Tür und nahm gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vor.

Der Täter hätte schon längst abgeschoben werden müssen, denn im Oktober verhängte ein Gericht in Hamburg eine Bewährungsstrafe wegen Diebstahldelikten gegen den Mann. Er wurde aber nicht in Abschiebehaft genommen, was für so einen Fall eigentlich vorgesehen ist. Als Grund gab die Sprecherin Personalmangel in der Ausländerbehörde an.

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