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Neue 2G-Plus-Regelungen für Hamburg

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Hamburger Rathaus

Der Senat präzisiert neue 2G-Plus-Regelungen für Hamburg

Vor dem Hintergrund von Rekordwerten bei den Corona-Zahlen und der mittlerweile wohl vorherrschenden Omikron-Variante weitet Hamburg das 2G-Plus-Modell ab Montag deutlich aus. Am Donnerstag hat der Senat einige Regelungen präzisiert.

Wer doppelt geimpft oder genesen ist, muss künftig in vielen Bereichen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen – das ist seit Dienstag bekannt. Von der Testpflicht ausgenommen sind dann Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Ungeimpfte haben generell keinen Zutritt mehr.

Wer gilt als genesen?

Am Donnerstag stellte der Senat nun klar, dass diejenigen Menschen als genesen gelten, deren positiver Corona-Befund mindestens 28 Tage her ist. Der Genesenen-Status ist dann den Angaben zufolge höchstens für sechs Monate gültig.

Genesene können nach drei Monaten boostern

Wer genesen ist, kann drei Monate nach Ende der Infektion eine Auffrischungsimpfung erhalten, die dann sofort nach Erhalt von der Testpflicht befreit. Ein Nachweis der Boosterung erfolge über ein digitales Zertifikat, das nach der Impfung unter anderem Apotheken ausstellen.

Infiziert trotz vollständiger Impfung: Kein Test-Nachweis nötig

Wer sich trotz einer vollständigen Impfserie – in der Regel zwei Impfungen – infiziert hat und genesen ist, wird den Geboosterten gleichgestellt und benötigt bei der 2G-Plus-Regelung keinen zusätzlichen Test-Nachweis. Ohne eine tatsächliche Auffrischungsimpfung gilt dies für Betroffene höchstens für die Dauer von sechs Monaten.

Johnson-&-Johnson-Geimpfte brauchen nur eine weitere Impfung

Wer sich mit dem nur einmal zu verabreichenden Vakzin von Johnson & Johnson hat impfen lassen, benötigt künftig möglichst nach vier Wochen nur eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff, um von der Testpflicht befreit zu sein.

Bis 16 Jahre von der Testpflicht befreit

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind von der Testpflicht befreit. Ab dem Alter von 16 Jahren müsse jedoch eine vollständige Impfung oder Genesung nachgewiesen werden. Ein zusätzlicher Test sei aber nicht nötig, da alle Jugendlichen in den Schulen regelhaft zweimal pro Woche getestet würden.

Wo die 2G-Plus-Regelung ab Montag gilt

Bereits am Dienstag hatte der Senat die Orte genannt, für die ab Montag die 2G-Plus-Regelung gilt: In der Gastronomie – also für Bars und Restaurants-, in Kultureinrichtungen (Theater, Kino, nicht in Museen und Bücherhallen), beim Sport in Innenräumen (auch Schwimmbäder, Fitnessstudios), bei Stadtrundfahrten und Hafenrundfahrten, Dienstleistungen der Körperpflege (mit Ausnahme Friseurhandwerk und Fußpflege), Prostitution, Spielbanken und Seniorentreffpunkten.

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