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Schwarzmarkt für Cannabis

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Bild: pixabay

Der Schwarzmarkt für Cannabis auch auf der Reeperbahn wird nicht verschwinden

Der Hamburgische Richterverein hat die möglichen Auswirkungen der geplanten Legalisierung von Cannabis zum 1. April kritisiert. In einem Schreiben an Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) betonte der Verein, dass der illegale Schwarzmarkt nicht verschwinden werde. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Personen über 18 Jahren straffrei sein wird, unabhängig davon, ob die Substanz aus legalen Quellen stammt oder nicht. Dies könnte dazu führen, dass viele Konsumenten weiterhin auf den Schwarzmarkt zurückgreifen, während gleichzeitig die Möglichkeiten für Ermittlungen eingeschränkt werden.

In dem veröffentlichten Brief vom Mittwoch, dem 6. März, wird das aktuelle Cannabisgesetz als Förderung für organisierte Betäubungsmittelkriminalität bezeichnet. Der Verein kritisierte auch die geplante rückwirkende Straffreiheit für den Besitz und Anbau von Cannabis, da dies die Effizienz der Strafjustiz gefährden könnte. Bereits abgeschlossene Strafverfahren müssten überprüft werden. Die Richtervereinigung bat die Senatorin, den Einfluss Hamburgs im Bundesrat geltend zu machen, um noch Änderungen am Gesetz zu erwirken.

Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass der Besitz und Anbau von Cannabis unter strengen Auflagen für Volljährige zum Eigenkonsum legalisiert werden. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat ist für den 22. März geplant. Obwohl die Zustimmung der Länderkammer nicht erforderlich ist, könnte der Vermittlungsausschuss angerufen werden, um das Verfahren zu verzögern.

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