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Das gilt ab heute auch auf der Reeperbahn

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Der Bund will mit einem Herunterfahren des öffentlichen Lebens die starke Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland aufhalten

Angesichts drastisch gestiegener Corona-Infektionszahlen haben Bund und Länder beschlossen, mit massiven Kontaktbeschränkungen über den November hinweg die Situation in den Griff zu bekommen. Dies geschehe, um eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu verhindern, wie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einer Konferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch sagte. Die Maßnahmen sollen bereits vom 2. November an und nicht wie ursprünglich in der Beschlussvorlage des Bundes vorgesehen vom 4. November an in Kraft treten – sie gelten bundesweit.

Den Beschlüssen zufolge wird ein gemeinsamer Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch Angehörigen aus zwei Hausständen mit maximal zehn Personen gestattet. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden.

Außerdem werden Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, im November deutschlandweit weitgehend verboten. So sollen Theater, Opern oder Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen vom 2. November an bis Ende des Monats schließen. Auch der Amateur- und Freizeitsportbetrieb wird weitestgehend untersagt – Schwimmbäder und Fitnessstudios müssen schließen. Profisport wird im November nur noch ohne Zuschauer zugelassen. Das gilt auch für die Fußball-Bundesliga.

Auch Gastronomiebetriebe, Bars, Klubs, Diskotheken und Kneipen müssen vom 2. November an für den restlichen Monat schließen. Davon ausgenommen werden soll die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause, Kantinen dürfen geöffnet bleiben. Geschlossen werden ebenfalls Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Bordelle. Friseure sollen dagegen geöffnet bleiben.

Die Bürger werden aufgefordert, auf private Reisen und tagestouristische Ausflüge zu verzichten: Touristische Übernachtungsangebote sind im Inland im November sogar verboten. Übernachtungen darf es nur noch für notwendige Zwecke wie etwa zwingende Dienstreisen geben.

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